Bildungsförderung

Unsere Philosophie: Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg!   

Wir sind nach ISO 9001 und ISO 21001 zertifiziert sowie Autorisierter Bildungspartner von Austrian Standards. Daher können Sie je nach individuellen Umständen für Ihre Kurskosten für berufliche Umschulung, Aus- und Weiterbildung sowie den Wiedereinstieg Fördergelder beziehen.
Gern unterstützen wir Sie beim Ansuchen um Förderung Ihrer Weiterbildung. Grundsätzlich ist jene Förderstelle im jeweiligen Bundesland für Ihr Ansuchen zuständig, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Einen aktuellen, generellen Überblick über Bildungsförderung in Österreich finden Sie unter www.erwachsenenbildung.at
Wir haben uns bemüht, Ihnen hier einen Überblick über die österreichischen Stellen aufzulisten, die unsere Seminare und Lehrgänge im Rahmen Ihrer Förderprogramme unterstützen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierung keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernehmen können.

Rechtsanwaltskammer: Approbationsantrag zur Anerkennung
Unsere Kund:innen und Rechtsanwaltsanwärter:innen haben hier die Möglichkeit, ein Antragsformular zur Approbation unserer Fachseminare bei der Rechtsanwaltskammer Wien zu erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass der Antrag vom Teilnehmer zu stellen ist und die Genehmigung des Antrags der Rechtsanwaltskammer obliegt. (Seminarflyer bitte zur Dokumentation der Ausbildungsinhalte und -dauer bei Antrag beifügen!) 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Die wichtigsten FAQ finden Sie ebenfalls hier.

AMS

Für persönliche Förderungsmöglichkeiten und Förderung von Qualifzierungsmaßnahmen kontaktieren Sie bitte vor Seminarbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS.

Wien 

WAFF-Wiener Arbeiter:innen Förderungsfonds

Mehrere unterschiedliche Förderprogramme ermöglichen die berufliche Aus- und Weiterbildung von Personen mit Hauptwohnsitz in Wien.

Niederösterreich

NÖ Bildungsförderung
Je nach Einkommen können Sie Bildungsförderungen von 20%, 40%, 60% oder 80% erhalten. Ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich ist Voraussetzung. Der Signaturcode für Förderungsanträge wird auf Anfrage bereitgestellt.

Oberösterreich

OÖ Bildungskonto
Je nach Ihren individuellen Voraussetzungen werden 30% bzw. 60% des Kursbeitrags gefördert, wobei der/die Teilnehmer/in Ihren Hauptwohnsitzin Oberösterreich haben muss.

Salzburg

Salzburger Bildungscheck
Es werden gemäß Ihren individuellen Voraussetzungen 50% bzw. 80% der Kurskosten übernommen. Grundlegende Voraussetzung der Inanspruchnahme ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.

Burgenland

Burgenland – Referat Förderwesen
Es werden gemäß der jeweiligen Voraussetzungen und Thema des Kurses 50%, 60%, 75% und sogar bis zu 100% der Kurskosten übernommen.

Tirol

Tiroler Bildungsgeld
Für den Besuch förderfähiger Kurse können im Rahmen von „Bildungsgeld-update“ 30% Basisförderung für die Kurskosten beantragt werden.

Steiermark

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. SFG
Im Rahmen des Programms „Erfolgs!Kurs“ können bis zu EUR 2.500,- Förderung pro Antrag gewährt werden

Kärnten

Bildungsförderung Kärnten
Die maximale Förderhöhe beträgt 50% der Kurskosten bei einer Veranstaltung ab 16 Unterrichtseinheiten.

Vorarlberg

Bildungszuschuss
Die Förderhöhe beträgt 25% Prozent der Kurskosten. Voraussetzung dafür ist ein Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Das Mindestausmaß der Fortbildung sind 80 Unterrichtseinheiten, sollte dies nicht zutreffen, wird individuell entschieden.

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